Geld anlegen

Dir gefällt unser Vorhaben und du möchtest uns unterstützen?
Du hast Geld, was du transparent, regional und sozial anlegen möchtest?

Dann kannst du überlegen, ein Teil unseres Unterstützungskreises zu werden, indem du dein Geld in Form eines Nachrangdarlehens bei uns anlegst.
Denn für den Hauskauf werden wir zwar auch einen Bankkredit aufnehmen, doch wir wollen ihn hauptsächlich durch Nachrangdarlehen finanzieren. Nachrangdarlehen sind direkte finanzielle Anlagen privater Kreditgeber*innen wie dir.
Durch einen möglichst großen Finanzierungsanteil durch die sogenannten Nachrangdarlehen können wir unser Ziel erreichen, langfristig sozialverträgliche Mieten zu sichern.
Mit deiner Hilfe können wir so einen Ort in Marburg schaffen, der sich außerhalb der gängigen Immobilienmarktregeln bewegt – durch Selbstorganisation der Hausgemeinschaft und durch die Mithilfe vieler Unterstützer*innen!

Bei uns gibt’s gute Perspektiven:
Wir bieten eine transparente und soziale Anlage mit lokaler Bindung: Dein Geld schafft Wohnraum mit gesicherten Mieten vor Ort und zirkuliert nicht durch globale Transaktionsketten. Die Konditionen können wir flexibel deinen Wünschen anpassen: 

      • Zinsen von 0 – 1,5 % 
        (frei wählbar)
      • Du kannst deinen Kredit jederzeit kündigen
        (unter Einhaltung der gemeinsam festgelegten Kündigungsfrist) 

Wir freuen uns über dein Interesse und jede Art von Unterstützung – auch wenn du anderen von uns erzählst, hilft uns das sehr!

Wenn du Interesse hast und mehr Informationen haben möchtest, kontaktiere uns gerne – wir würden uns freuen dich kennenzulernen und alle aufkommenden Fragen zu beantworten. 

 

Rangrücktrittsklausel

Nachrangdarlehen haben eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel. Diese besagt, dass zum Schutz des Projekts und der Darlehensgeber*innen eine Rückzahlung des Kredits oder eine Auszahlung der Zinsen nicht möglich ist, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde und andere Verbindlichkeiten nicht bedienen könnte. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Darlehensgeber*innen. Das heißt, dass es im schlimmsten Fall zu einem vollständigen Verlust des von dir angelegten Geldes kommen kann.
Trotz dieses Risikos gibt es viele gute Gründe bei uns das Geld anzulegen.  Lass dich also nicht abschrecken, in einem persönlichen Gespräch erzählen wir dir gerne mehr dazu. 

 

Rechtliche Hinweise

Die Annahme von Nachrangdarlehen unterliegt dem Vermögensanlagegesetz. Die Unikat44 GmbH ist demnach Emittentin von verschiedenen Vermögensanlagen, die sich durch ihren Zinssatz unterscheiden. Zu dem gleichen Zinssatz schließen wir nur bis zu 20 Nachrangdarlehenverträge ab. Somit machen wir von der Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a des Vermögensanlagegesetzes Gebrauch und sind von der Prospektpflicht befreit.